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Ihre Ansprechpartner
Unter folgenden Telefonnummern finden Sie Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die oben genannte Aufgabe, wobei sich die Zuständigkeit des Sachbearbeiters aus dem Nachnamen des Kindes ergibt.
 

Telefon

Zimmer

Zuständigkeitsbereich

48122-927

0.20 B, O, R, W

48122-858

0.12 C, E, G, J, U, X

48122-847

0.15

D, L, P, S, Z

48122-848

0.16  I, Q, Sch, V, Y

48122-925

0.20  K, M, St


Was Sie wissen sollten
Grundsätzlich kann ein Kind von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Unterhalt verlangen. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Um den Unterhaltsanspruch des Kindes auch für die Zukunft sicherzustellen, empfiehlt es sich, diesen durch das Jugendamt berechnen und kostenfrei in Form einer vollstreckbaren Urkunde festsetzen zu lassen.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann das Jugendamt die laufende Vertretung des Kindes übernehmen und die regelmäßige Überprüfung und Sicherstellung der Unterhaltsansprüche des Kindes regeln.


Was Sie beachten sollten / erforderliche Unterlagen
  • persönliches Erscheinen notwendig
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • gegebenenfalls bestehender Unterhaltstitel (Urteil/ Beschluss/ Urkunde/ Vergleich, das/der die Höhe des Unterhaltes festlegt)