Ortsrecht
Das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden Brodersby und Goltoft gilt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Gebiet der ehemaligen Gemeinde solange weiter, bis ein neues einheitliches Ortsrecht in Kraft tritt. Gleiches gilt für die bisherigen Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Landschaftspläne.
Auf der Internetseite finden Sie das Ortsrecht bis zur Schaffung eines einheitlichen Ortsrechts unter den bisherigen Gemeinden. Bereits angepasstes Ortsrecht finden Sie weiter unten.