21.10.2010
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr im üblichen Papierformat versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne einen weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.
Wer führt künftig Änderungen durch?
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter werden bereits im Jahr 2010 zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer?
Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Für das neue Verfahren müssen Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass/ob er der Hauptarbeitgeber ist. Hat Ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits vor. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2011 muss der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte vom alten Arbeitgeber anfordern und beim neuen Arbeitgeber einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt
21.10.2010

