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18.07.2022

Geflügelpest in Tierhaltung festgestellt

– Sperr- und Beobachtungsgebiet eingerichtet –

In der Gemeinde Husby im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit rund 12.500 Gänsen und Masthähnchen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Freitag bei entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bereits am Freitagabend eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und die fachgerechte Entsorgung der Tiere erfolgen. Hiervon ist auch ein weiterer Betrieb mit rund 5.600 Gänsen betroffen.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat daher einen Sperrbezirk (Schutzzone) von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet ( Überwachungszone) von weiteren sieben Kilometern eingerichtet.

Änderungen in den Beschilderungshinweisen wurden auf Grund eines Sekundärausbruches sichtbar markiert und angepasst.

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist auf der Kreis-Homepage unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Bürger*innen können sich bei Fragen an das Veterinäramt telefonisch unter 04621 9615-0 oder per E-Mail an vetamt@schleswig-flensburg.de