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24.03.2022

Wichtige Hinweise zur Landtagswahl am 08. Mai 2022

An der Landtagswahl kann nur teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist!

  1. Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die vor dem 27. März 2022 mit Hauptwohnung in einer der amtsangehörigen Gemeinden des  Amtes Südangeln gemeldet sind, das 16. Lebensjahr spätestens am 08. Mai 2022 vollendet haben und auch sonst nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  2. Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 27. März 2022, d. h. wer am 27. März 2022 in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Südangeln mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis des Amtes Südangeln eingetragen. Wenn Wahlberechtigte vor dem 27. März 2022 in eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Südangeln umgezogen sind, werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis des Amtes Südangeln eingetragen.

  3. Wer zwischen dem 27. März 2022 und dem 17. April 2022 innerhalb des Landes Schleswig-Holstein in eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Südangeln umzieht, kann bis zum 17. April 2022 auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Amtes Südangeln aufgenommen werden. Entsprechende Anträge liegen im Bürgerservice bereit. Es kann ebenfalls durch Briefwahl in der bisherigen Gemeinde gewählt werden. Wahlberechtigte, die nachweisen, ohne im Bundesgebiet angemeldet zu sein, in einer amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Südangeln ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, können ebenfalls bis zum 17. April 2022 auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Amtes Südangeln aufgenommen werden.

  4. Wer in diesem Zeitraum innerhalb der gleichen Gemeinde des Amtes Südangeln umzieht, wird weiterhin im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks geführt und kann dort wählen bzw. unter den gesetzlichen Voraussetzungen Briefwahl beantragen.

  5. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 18. April 2022 bis zum 22. April 2022 während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus (§ 12 Abs. 1 Landeswahlordnung). Bitte überzeugen Sie sich im Zweifelsfall, ob Sie eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen sollten alle Wahlberechtigten bis zum 17. April 2022 erhalten haben. Wer sich vergewissern will, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann telefonisch über 04623/78-106 oder in der Gemeindewahlbehörde, Toft 7, Zimmer 106, Auskunft erhalten.

  6. Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann bis spätestens 22. April 2022 bei der Gemeindewahlbehörde, Zimmer 106, Einspruch einlegen.

Amt Südangeln
Die Amtsdirektorin
Gemeindewahlbehörde

Auskünfte zur Wahl unter 04623/78106 oder wahlen@amt-suedangeln.de