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23.12.2020

Klappholz: Reguliert sich der Fehlbetrag?

Klappholz


Finanzfragen standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung Klappholz. Entsprechend viel hatte der Ausschuss-Vorsitzende Sönke Kroeger als Beschluss-Empfehlungen zu begründen. Die Kommunalpolitiker folgten ihm mit jeweils einstimmigen Voten.

Der Haushaltsplan für das nächste Jahr entspricht im Wesentlichen den Ansätzen dieses Jahres. Dabei werden bei den Ausgaben die Schulkostenbeiträge und bei den Einnahmen die Schlüsselzuweisungen des Landes etwas sinken. Neu ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 70.000 Euro, weil im Jahr darauf der Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vorgesehen ist. Wegen Aufwendungen in Höhe von 573.900 Euro steht unterm Strich ein Fehlbetrag von 19.100 Euro zu Buche. „So etwas reguliert sich aber meistens übers Jahr“, nahm Sönke Kroeger dieser Aussage die Dramatik.

Beim Jahresabschluss 2019 hat das geklappt, denn statt eines erwarteten Defizits von 30.500 Euro stand am Ende ein Überschuss von 49.172 Euro, weil die Erträge vor allem dank der Gewerbesteuer von 576.000 auf 722.000 Euro gestiegen sind. Im Finanzergebnis erhöhten sich die liquiden Mittel um 34.000 Euro. Zusammen mit der Absegnung des Vorjahres wurden überplanmäßige Ausgaben für Straßenbeleuchtung, den neuen Freizeitplatz sowie Zuführung zur Ausgleichsrückstellung nachträglich genehmigt.

Eine Anhebung der Hundesteuer erfolgte nicht, da die Satzung lediglich auf die aktuelle Rechtsprechung mit tagesgenauer Erfassung der Steuerschuld formal neu gefasst wurde. Auch die Abwassergebühren und ihre Satzung brauchten neue Formulierungen für die Umstellung auf das Kalenderjahr. In diesem Fall wurde die Zusatzgebühr sogar um fünf Cent gesenkt: Pro Kubikmeter sind im nächsten Jahr 1,92 Euro zu zahlen.

777 Euro jährliche Mehrkosten entstehen durch einen Nachtrag zur Entschädigungssatzung. Darin wird auf Antrag der Feuerwehr der Stellvertreter dem Gemeindewehrführer gleichgestellt. Kein Problem gab es auch mit der Auflösung des aktuellen Betreibervertrages für den Betrieb der Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ in Böklund. Wegen des Kita-Reformgesetzes gibt es solche Verträge nur noch zwischen Träger und Standortgemeinde. Sönke Schade erläuterte hierzu die neu geregelten Finanzströme und stellte in Aussicht, dass man sich demnächst mit Böklund in einer Folge-Vereinbarung trotzdem ein Mitspracherecht sichern könne.

Autor: Hans-Werner Staritz, 23.12.2020 
Quelle: www.shz.de