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15.01.2009

Angeln bekommt eine neue grüne Lunge: Forstbetriebe pflanzen 5,5 Hektar Wald
Die Aufforstung wird durch eine gesetzliche Neuregelung erleichtert. Demnach bleiben die Ausgleichsgelder für bauliche Vorhaben, denen Waldflächen zum Opfer gefallen sind, in der Region. Auch Hattlund und Steinberghaff sollen in diesem Jahr noch davon profitieren.
Brekling
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ql
– Auf dem Gebiet der Gemeinde Brekling über dem Langsee pflanzt die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Angeln heimische Laubbäume auf einer Wiese, aus der dann bald ein Neuwald entstehen soll. Im vergangenen Jahr konnte sich das waldarme Bundesland Schleswig-Holstein bereits in Böxlund, Brebel, Brekling und Havetoft über vier Hektar neu aufgeforsteten Wald freuen. In diesem Jahr sollen weitere 1,5 Hektar in Hattlund und Steinberghaff hinzu kommen.

Jochen-Peter Schneider von der Forstbehörde Nord des Landes Schleswig Holstein erläutert zu der Pflanzaktion die gesetzlichen Grundlagen: „Bei baulichen Vorhaben, denen Waldflächen zum Opfer fallen, muss der Eigentümer eine Ersatzaufforstung leisten. Die Größe der Aufforstung ist abhängig vom Alter des umzuwandelnden Bestandes und dessen Bedeutung für den Naturschutz.“ Demnach betrage der Umwandlungsfaktor bei Altwaldbeständen eins zu drei. Da die Bereitstellung einer geeigneten Aufforstungsfläche nicht immer möglich sei, könne die Forstbehörde als Ersatz allerdings auch eine Ausgleichszahlung festlegen, fügte Schneider an.

Bisher wurden diese Ausgleichszahlungen durch das Landwirtschaftsministerium für den Ankauf von Erstaufforstungsflächen in ganz Schleswig Holstein verwendet. Inzwischen besteht die Möglichkeit, dass diese Ausgleichsmittel in der Region verbleiben. Ausführender ist in diesem Falle die FGB Angeln, die diese Mittel mit der Verpflichtung erhielt, die entsprechenden Ersatzaufforstungen im Kreis Schleswig Flensburg durchzuführen.

„Wir sehen es als wichtig an, die Neuwaldbildung zu fördern und die Mittel der Ersatzmaßnahmen in unserer Region zu binden“, erklärt Heinz Georg Schmädecker, Geschäftsführer der FBG, die als wirtschaftlicher Verein nur für ihre Mitglieder als Dienstleister tätig ist.

Da die kostenlos aufgeforsteten Flächen auch später von der Gemeinschaft betreut werden, müssen Aufforstungswillige deshalb erst einmal Mitglied werden. Außer Waldbesitzern können dies auch Eigentümer von Acker- oder Grünlandflächen sein. Aus forstbehördlicher Sicht wird die Aufforstung sehr begrüßt. Denn gegenüber einem Landesdurchschnitt von 10,3 Prozent weist der Kreis Schleswig Flensburg lediglich einen Waldanteil von 6,5 Prozent aus.

 

Autor: shz.de - ql, 15.01.2009