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11.12.2019

Ein Neubaugebiet für Schaalby

Schaalby

Die Grundstücke sollen nördlich der Hauptstraße entstehen

Der Beschluss war einstimmig: Die Gemeinde Schaalby will sich wohnbaulich weiterentwickeln und hat daher einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Im vorliegenden Fall geht es um die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes. Das „Baugebiet Weide“ befindet sich nördlich der Hauptstraße und westlich der Straße „Weide“. Die Ausweisung des Gebiets soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung vonstattengehen. Die Planung übernimmt das Büro Springer aus Busdorf.

Der Förderbescheid für den Bau des Mitteltraktes an der Boy-Lornsen-Grundschule in Höhe von 716.250 Euro ist eingegangen. Das Vorhaben muss allerdings bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein, denn dann endet der Bewilligungszeitraum. Bürgermeister Karsten Stühmer wurde vom Gemeinderat einstimmig bevollmächtigt, die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen einer Kostenschätzung zu vergeben. Der Abriss soll im März 2020 stattfinden.

Die Gemeinde Schaalby ist jetzt auch Mitglied im Verein „Welterbe Dannewerk/Haithabu“. „Wir wollen uns regelmäßiger und häufiger treffen und das Weltkulturerbe als laufenden Punkt aufnehmen“, sagte Maren Brusius vom Kulturausschuss. Besonderes Augenmerk will die Gemeinde auf das Marketing und den Austausch legen, sodass auch Schaalby von den Entwicklungen profitieren kann. Außerdem unterstützt der Kulturausschuss auch die Wassermühle in Schaalby, um deren Erhalt zu sichern.

In den vergangenen Jahren wurde in Schaalby vermehrt starker Grünbewuchs an Gehwegen festgestellt. Nach dem Gesetz können Unterhaltungsarbeiten von den Grundstückseigentümern nur eingefordert werden, wenn der Bewuchs so stark vorangeschritten ist, dass er die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Gemeinde hat allerdings die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten auf Dritte zu übertragen. Sie muss hierfür jedoch eine sogenannte Straßenreinigungssatzung erlassen. Diese Maßnahme hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen. Demzufolge sind Zuwiderhandlungen dann ahndungsfähige Ordnungswidrigkeiten. „Zuerst suchen wir das persönliche Gespräch, bevor das Ordnungsamt eingeschaltet wird“, sagte Bürgermeister Karsten Stühmer dazu. Die Satzung tritt zum 1. April 2020 in Kraft.

Weiteres in Kürze:

Die Gemeinde will für die Freiwillige Feuerwehr Moldenit ein Feuerwehrfahrzeug der Klasse TSF-W anschaffen. Nach Abzug der Fördermittel liegt die Investition bei 112.600 Euro.

Autor: Heidi Schultz, 11.12.2019 
Quelle: www.shz.de