Neuberend bekommt ein neues Löschfahrzeug
Neuberend
Die Gemeinde muss einen Kredit für die Finanzierung aufnehmen / Wohngebiet wird erweitert
In der jüngsten Sitzung stimmten die Neuberender Gemeindevertreter über den Haushalt 2020 ab. Die mit Abstand größte Investition ist die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug/HLF 10). Das Fahrgestell wird 2020 über ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro finanziert, der rund 255.000 Euro teure Aufbau folgt im Jahr darauf. Hinzu kommen 6800 Euro für Feuerwehrausrüstung sowie 2500 Euro für einen Fahrradständer vor dem Gemeindehaus.
Im Ergebnisplan sieht der Haushalt Erträge von knapp 1,7 Millionen Euro sowie Aufwendungen von 1,77 Millionen Euro vor. Dies ergibt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 68.200 Euro. Im Finanzplan stehen Einzahlungen von 1,71 Millionen Euro Auszahlungen über 1,72 Millionen Euro gegenüber, sodass sich die liquiden Mittel der Gemeinde um 11.500 Euro reduzieren. Die Hebesätze der Gewerbe- und Grundsteuern bleiben unverändert bei jeweils 360 Prozent.
Der Haushalt weist durch die Kita-Reform des Landes noch Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Belastungen für die Gemeinde auf. In der Finanzplanung 2022 und 2023 sind derzeit keine gravierenden Investitionen vorgesehen.
Neuberends Gemeindevertreter beschlossen auch, das Wohngebiet „Königsdamm“ um den dritten Bauabschnitt zu erweitern. Sie stimmten geschlossen für die Aufstellung einer fünften Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet nördlich der Klosterreihe und östlich der Wildbahn. Es soll das beschleunigte Verfahren des Baugesetzbuches zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans auf eine Umweltprüfung sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden kann.
Weiteres in Kürze:
Darüber hinaus stimmte die Gemeindevertretung dem Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2020 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von knapp 6000 Euro zu.
Die Aufwandsentschädigung des Wehrführers wird auf den Höchstsatz angehoben: Der Wehrführer erhält ab sofort 169 Euro im Monat, sein Stellvertreter 75 Prozent davon.
Ab 2021 sollen die Abwassergebühren nicht mehr vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres abgerechnet werden, sondern innerhalb eines Kalenderjahres. Um die Umstellung umsetzen zu können, beschlossen die Gemeindevertreter eine einmalige Abrechnung über 15 Monate vom 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2020.
Quelle: www.shz.de