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09.11.2018

Wer wird neuer Amtsdirektor?

Amt Südangeln

Heiko Albert geht in den Ruhestand / Amt will in Schulsanierung, Software und ein Feuerwehrfahrzeug investieren

Nur eine kleine Bemerkung im Haushaltsplan 2019, der vom Amtsausschuss Südangeln einstimmig genehmigt wurde, deutete darauf hin, dass im nächsten Jahr eine Ära im Amt Südangeln zu Ende geht. Denn unter der Haushaltsposition „Ehrungen und Repräsentation“ wurde als Zusatz die Verabschiedung des Amtsdirektors aufgeführt. Heiko Albert geht nämlich in den Ruhestand und er wird seine Aufgaben im dritten Quartal an seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin übergeben. Wer dies sein wird, steht noch nicht fest.

Angesichts eines Gesamtbetrages der Erträge von 4,6 Millionen Euro wird diese Budgeterhöhung kaum ins Gewicht fallen. Und es wird sowieso ein Jahresüberschuss von 92 000 Euro erwartet. Allerdings wird zur Erreichung aller Ziele eine Erhöhung der Amtsumlage um fast einen ganzen Zähler auf 15,23 Prozent benötigt.

Wesentliche Investitionen sind 45 000 Euro in Software und Hardware der Verwaltung, 50 000 Euro für ein Feuerwehrfahrzeug, 43 000 Euro für Geräte des Bauhofs und 76 000 Euro zur Sanierung der Boy-Lornsen-Schule. Die liquiden Mittel des Amtes reduzieren sich bis zum Jahresende 2019 um 90 000 Euro auf 633 000 Euro.

Bandenwerbung auf dem Sportplatz Weiteres in Kürze:

Mit dem Breitbandzweckverband Südangeln wurde eine Vereinbarung über die Erstattung von Verwaltungskosten geschlossen.

Björn Wilke wurde als Amtswehrführer und Roland Winkelmann als sein Stellvertreter bestätigt.

Das Amt Südangeln wird Mitglied im Verein Danewerk/Haithabu. Die Gemeinde Schaalby stimmt in ihrer nächsten Sitzung ebenfalls über einen Beitritt ab.

Das Architekturbüro Paustian wurde mit der Umsetzung des Unterhaltungs- und Investitionskonzeptes für die Schulgebäude Schaalby und Tolk beauftragt. Bis Januar sollen Pläne und Preise vorliegen.

Auf dem Sportplatz Tolk soll Bandenwerbung erlaubt werden. In einer Nutzungsvereinbarung soll ungeeignete Werbung für Tabak oder Alkohol ausgeschlossen werden.

Autor: Claus Kuhl, 09.11.2018 
Quelle: www.shz.de