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04.03.2017

Gezerre um Wehrkasse – Stolk gibt nach

Gemeinde weist Geld als Sondervermögen aus / Über bis zu 3000 Euro darf die ortseigene Feuerwehr frei entscheiden
STOLK

 

Wegen Änderungen des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung sind seit Jahresbeginn die Kameradschaftskassen der freiwilligen Feuerwehren im Land ein Sondervermögen ihrer Gemeinden. Diese mussten dafür eine Satzung erlassen und haben das überwiegend kommentarlos „durchgewunken“. Nicht so in Stolk. Dort hatte die Gemeindevertretung im Dezember keine Mehrheit für die vom Innenministerium ausgegebene Marschrichtung gezählt.

Nachdem mehrfach höhere Funktionäre auf Erlass einer solchen Satzung in jeder Gemeinde gepocht hatten, stand nun das Thema erneut auf der Tagesordnung. Wieder gab es Widerstand: Gemeindevertreter Hans-Werner Staritz zerpflückte das amtliche Schreiben, in dem von einem „vermeintlich schwerwiegenden Fall einer schwarzen Kasse“ berichtet wird. „Vermeintlich heißt irrtümlich angenommen. Ich will wissen, wer genau was gemacht hat, weshalb wir nach fast 130 Jahren unseren eigenen Leuten nicht mehr trauen dürfen.“ Was sei denn Schlimmes dabei, wenn Kameraden aus freien Stücken beschließen würden, ihr Geld für eine feuerwehrbezogene Anschaffung auszugeben? Dafür werde jetzt ein bürokratischer Aufwand betrieben mit Finanzplan und zusätzlich einem Nachtrag, weil sich Einnahmen und Ausgaben in einer Feuerwehr gar nicht planen ließen. Wenn am Abend des Verspielens Eisregen niedergehe, würden die Einnahmen wegbrechen. Und Ausgaben würden explodieren, wenn es mehrere Sterbefälle gebe.

„Ich lass mich im landesweiten Einheitsbrei nicht zum Ja-Sager degradieren“, schimpfte Staritz, der früher einmal selbst die Feuerwehr seiner Gemeinde geführt hatte. „Soll doch der Innenminister in Stolk vor laufender Kamera erklären, dass wir bei unserer Feuerwehr keine eigene Meinung mehr haben dürfen.“ Doch so weit wird es nicht kommen, denn acht der elf Gemeindevertreter beschlossen die Neuregelung ab diesem Jahr. Stolk schließt sich damit der großen Mehrheit der Gemeinden im Amt an, die bis auf Goltoft bereits alle über die Satzung für die Verwaltung der Kameradschaftskasse der Feuerwehr positiv entschieden haben.

Die Satzung in Stolk enthält allerdings doch eine Abweichung vom landesweiten Muster: Die Wertgrenze, bis zu der die Feuerwehr allein entscheiden kann, wurde auf 3000 Euro heraufgesetzt, „damit sich kein Politiker in die inneren Angelegenheiten unserer Kameraden einmischt“, so Staritz.

Danach stand die Änderung der Hundesteuersatzung an. Auch sie ging auf den Landtag zurück, der das Kommunalabgabengesetz geändert hat. Demnach werden Hunde nicht mehr wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern wegen ihres Verhaltens. Das fand einmütige Zustimmung. Doch als Arnd Schodder anregte, die bereits erhöhte Steuer für solche Hunde zu verdoppeln, um sie wieder zu halbieren, wenn der Halter einen Versicherungsnachweis vorlege, winkte Bürgermeister Friedrich Karde ab: Er wolle nicht schon wieder öffentliches Aufsehen wegen einer überall üblichen Satzung erregen. Diese Idee wird aber der Finanzausschuss für nächstes Jahr aufgreifen.

Sofort in Arbeit geht indes die Erschließung für acht weitere Grundstücke im Baugebiet am „Nordring“. Sowohl die Ingenieurleistungen als auch die Arbeiten im Wert von 170 000 Euro wurden vergeben und sollen so beendet sein, dass die nächsten Bauherren ab Juli loslegen können.

Autor: sn, 04.03.2017 
Quelle: www.shz.de