Gemeindekasse ist wieder gut gefüllt
Viel szu sagen hatte Finanzausschuss-Vorsitzender Johann Thomsen in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung. Zunächst erläuterte er die Jahresrechnung 2015, die einstimmig und freudig gebilligt wurde, denn: Die Rücklage hat sich im vorigen Jahr von 15 690 Euro auf 125 964 Euro erhöht. Allerdings seien darunter einige durchlaufende Posten, und zwei Drittel der durch die Windkraftanlagen gestiegenen Gewerbesteuer würden als Umlage wieder abgeführt. „Trotzdem waren wir zum Jahresschluss deutlich besser aufgestellt als am Anfang“, resümierte er.
Auch sein Ausblick auf das laufende Jahr fiel positiv aus. Mit einem Minus von 19 100 Euro sei gerechnet worden; inzwischen bleibe ein Plus von 17 000 Euro, wenn kein großer Winterdienst mehr anfalle. In diesem Zusammenhang fiel die Genehmigung der bisher aufgelaufenen überplanmäßigen Ausgaben nicht schwer. Das betraf 30 000 Euro an Gewerbesteuerumlage sowie 18 000 Euro für Landerwerb im Diekemoor, die von der Stiftung Naturschutz wieder als Einnahme verbucht werden.
Danach fasste Johann Thomsen die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum Beginn des ersten doppisch geführten Haushalts zusammen: Auf der Seite der Aktiva stehe der Besitz, bei dem alles inklusive unbebauter Grundstücke aufgeführt ist. „Dort stehen 2,3 Millionen Euro. Demnach sind wir reich.“ Wenn man davon die Sonderposten, mit denen alles finanziert werde (z.B. 692 501 Euro für Schmutzwasser), abziehe, erhalte man das 824 000 Euro hohe Eigenkapital. Dieses sei nur ein Buchwert und solle 40 Prozent der Aktiva betragen. Wiederum 15 Prozent davon sollten in der Ergebnisrücklage sein, und so stellte Johann Thomsen vor der einmütigen Zustimmung fest: „Alles bewegt sich bei uns in vorgegebenen Spielräumen.“
Das nahm die Gemeindevertretung zum Anlass, einen Beschluss von vor fünf Jahren aufzuheben. Damals hatte man wegen „klammer Kasse“ freiwillige Zuschüsse, bei denen man nicht an Verträge gebunden war, um 25 Prozent gekürzt. Jetzt können Vereine, Feuerwehr und Büchereizentrale wieder mit den alten Beträgen kalkulieren.
Um Geld ging es auch beim Beschluss über die „Optionserklärung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts“. Diesen komplizierten Sachverhalt erklärte Johann Thomsen mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch den Bundestag vor einem Jahr. Diese Neuregelung habe Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung des oben genannten Personenkreises und führe generell zu einer Ausweitung steuerpflichtiger Leistungen. Als Beispiele nannte er den Einsatz des Gemeindearbeiters, Winterdienst oder Kleinstumsätze, wie Geld für private Kopien.
Gegenüber dem Finanzamt könne man jedoch mitteilen, dass bis 2020 die bisherigen Regelungen für die entsprechenden Leistungen weiterhin gelten sollen. Da die Gemeinde keine großen Investitionen plant, bei denen sie vom Vorsteuerabzug profitieren könnte, beschloss die Vertretung diese Option einstimmig.
Quelle: www.shz.de