Amtliche Bekanntmachung des Breitbandzweckverbands Südangeln
1. Nachtragssatzung
zur Änderung der Entschädigungssatzung für den Breitbandzweckverband Südangeln vom 11.05.2016
Aufgrund des § 5 (3) und (6) des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.06.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für den Breitbandzweckverband Südangeln vom 11.05.2016 erlassen:
§ 1
§ 2 wird wie folgt geändert:
§ 2
Mitglieder der Verbandsversammlung
(1) Alle Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
(2) Stellvertretende Verbandsmitglieder erhalten nach Maßgabe der Entschädigungs-verordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung im Vertretungs-fall ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
§ 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung für den Breitbandzweckverband Südangeln tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Böklund, den 29.06.2016
Siegel
gez. Andreas Thiessen
- Verbandsvorsteher -