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30.03.2016

Nübel setzt Zusammenarbeit mit „Villa Sonnenstrahl“ fort

Nübel

 

Sechs der 15 Gemeindevertreter aus Nübel fehlten bei der jüngsten Sitzung, die aufgrund der Einrichtung eines Zweckverbands zum Breitbandausbau im Amt Südangeln eingeschoben worden war. Der Vertrag wurde einstimmig beschlossen. Vertreter der Gemeinde im Zweckverband wurde der 1. stellvertretende Bürgermeister Matthias Hjordthuus (SPD). Am Anfang der Sitzung gedachten die Gemeindevertreter mit einer Schweigeminute der Opfer der Terroranschläge in Brüssel.

Im weiteren Verlauf stand die Nübeler Kinderkrippe „Villa Sonnenstrahl“ auf der Tagesordnung. So wurde die Nutzungsvereinbarung mit dem Verein von Rabea Strahl einstimmig verlängert. Laut Bürgermeister Jürgen Augustin werde weiterhin keine Pacht und lediglich die Deckung der Nebenkosten wie Strom, Wasser und Abwasser verlangt. „Ganz niedrige Kosten sind im Sinne der Eltern“, meinte er.

Einstimmig beschlossen wurde zudem der Abschluss einer Vereinbarung über die weitere Bereitstellung von Krippenplätzen in der Einrichtung. Die Finanzierung bleibt wie bisher bei 2700 Euro, zudem wurden 2000 Euro für kleinere Reparaturen in den Vertrag aufgenommen. Da Nübel gemeinsam mit der Nachbargemeinde Neuberend in der dortigen Kindertagesstätte weitere Krippenplätze anbietet, erreiche man eine Betreuungsquote von mehr als 50 Prozent, so der Bürgermeister. Würden die Plätze nicht mehr nachgefragt, müsse man neu verhandeln. Vor diesem Hintergrund könne der Vertrag kurzfristig gekündigt werden. Doch im nächsten Jahr sei die „Villa Sonnenstrahl“ ausgebucht, erklärte er.

Bis dahin muss der 20 Jahre alte Gartenzaun der Einrichtung erneuert werden. Laut der Unfallkasse sei er zehn Zentimeter zu niedrig. „Früher gingen dort Drei- bis Fünfjährige in den Kindergarten und die Höhe hat gereicht. Heute sind es Krippenkinder“, zeigte Augustin wenig Verständnis für die 4500 Euro teure Maßnahme.

Weiteres Thema war die Kostenrechnung für die Wasserversorgung. Da im vergangenen Jahr ein Überschuss erzielt wurde, wird vorerst keine Anpassung der Gebühren nötig sein.

Zudem wurde eine Koppel bei Triangel aus der Windeignungsfläche herausgenommen. Damit kann ein Antrag zum Bau einer Windanlage an dortiger Stelle nicht bearbeitet werden. Stattdessen ausgewiesen wurde eine Windeignungsfläche auf dem Areal einer Naturschutz-Stiftung. „Ich kann mir beim besten Willen nicht denken, dass sie dort Windkraft zulassen“, so Jürgen Augustin.

Autor: kra, 30.03.2016 
Quelle: www.shz.de