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21.12.2015

Sieben Windräder in Twedt geplant

Bebauungsplan wird ausgelegt / 13 Bäume in der Kastanienallee müssen gefällt werden
Twedt

 

Mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und dem Entwurf eines Bebauungsplans machte Twedt einen weiteren Schritt zur Einrichtung eines „Windparks Twedt“. Bei dem in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Bürgern entstandenen Plan werden 17 bestehende Windenergieanlagen abgebaut und durch sieben Anlagen der 150-Meter-Klasse mit Leistungen bis zu drei Megawatt ersetzt (Repowering). Der Bebauungsplan wird jetzt öffentlich ausgelegt.

Die Gemeindevertretung Twedt beschloss ferner, die Aufgaben zum Ausbau schneller Internet-Zugangsmöglichkeiten auf das Amt Südangeln zu übertragen. Die Kosten für diese erste Planungsphase liegen für Twedt in der Größenordnung von 4000 bis 5000 Euro. Um die Anzahl der auf das Amt übertragbaren Aufgaben nicht zu überschreiten, wurde die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen in das Aufgabenpaket der Gemeinde zurückgeholt.

„Die Bäume in der Kastanienallee sind erkrankt und stellen eine Gefahr für die Benutzer und Anwohner der Straße dar“, stellte Bürgermeister Alexander Schmidt in Übereinstimmung mit seiner Gemeindevertretung fest. Letztlich bleibe wohl kaum eine andere Möglichkeit, als die 13 Kastanien zu fällen und durch Neuanpflanzung resistenter Bäume zu ersetzen. Es soll aber zunächst durch ein Vermessungsbüro überprüft werden, ob die Bäume in Privatbesitz sind oder sich auf dem Grundstück der Gemeinde befinden. Eine enge Abstimmung über das weitere Vorgehen werde mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen, so Schmidt.

Weiteres in Kürze: Für die Änderung des Bebauungsplans Margarethenweg wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Da sich die Finanzsituation der Gemeinde besser darstellt als geplant, wird kein Kredit zur Finanzierung des neuen Feuerwehrfahrzeugs aufgenommen. Die Gemeindevertretung beschloss die Anschaffung von 35 Pagern für die Feuerwehr. Die Feuerwehrgebührensatzung wurde überarbeitet, da sich die Gebühren für den Einsatz des neuen Fahrzeugs erhöhen. Es wird eine Versicherung für nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden von Feuerwehrleuten im Dienst abgeschlossen. Die Hundesteuersatzung wurde den neuesten rechtlichen Vorgaben angepasst.

Autor: Claus Kuhl, 21.12.2015 
Quelle: www.shz.de