Schaalby sucht Wohnungen für Flüchtlinge
Schaalby
Bürgermeister Karsten Stühmer sprach es gleich zu Beginn der Gemeindevertretersitzung an: das Problem mit den zu knappen Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Schaalby: „Wir haben im Amt noch Wohnraum für dieses Jahr, danach wird es ungewiss“, sagte Stühmer. Bislang lebten neun Asylbewerber in der Gemeinde. Fünf weitere würden noch dieses Jahr erwartet.
Genügend Möglichkeiten zu bauen sind grundsätzlich in den Ortsteilen Schaalby, Füsing und Moldenit vorhanden, wie aus dem Bericht von Frank Matthiesen aus dem Albersdorfer Planungsbüro Sass & Kollegen hervorging. Dieses wurde beauftragt, eine Analyse des Wohnraumpotenzials innerhalb der Gemeinden anzufertigen. Doch da Bauplätze noch lange keine Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge seien, bat Bürgermeister Karsten Stühmer erneut seine Gemeindemitglieder um Mithilfe: „Helfen kann jeder. Ob mit Geld, Sach- oder Kleiderspenden – oder mit Zeit. Wer sich aktiv beteiligen möchte, kann sich bei mir oder bei Frau Eberhard im Amt Südangeln melden.“
Das Planungsbüro empfiehlt der Gemeinde zudem, innerhalb der nächsten zehn Jahre ein erstes Planvorhaben mit maximal 15 Wohneinheiten umzusetzen. Das restliche, in der Analyse erarbeitete Kontingent soll bis 2025 geplant werden. Der Gemeinderat genehmigte dieses Vorhaben einstimmig.
Die Errichtung eines so genannten „Netzauslegers“, eine von der Ostseefjord Schlei GmbH vorgebrachte Idee für eine, der Landschaft angepasste Sitzgelegenheit, wurde einstimmig abgelehnt. „Zu teuer in Wartung und Pflege und nicht passend für Schaalby,“ war die einhellige Meinung. Zum Schutz der Kröten, die jedes Jahr dem Verkehr in Moldenit zum Opfer fallen, soll ein mobiler Fangzaun eingerichtet werden.
Auf den Oktober 2016 freut sich Roland Winkelmann von der Freiwilligen Feuerwehr Schaalby. Dann werden die Sirenen und Fahrzeuge der drei Ortswehren auf Digitalfunk umgestellt sowie 50 moderne Pager zum Einsatz kommen, die den Funkverkehr erleichtern und die Sicherheit erhöhen sollen. Die nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Kosten hierfür trägt die Gemeinde.
Quelle: www.shz.de