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05.03.2014

Amt Südangeln organisiert sich neu

Hauptausschuss legt Vorschlag zur Rückübertragung von Aufgaben an die Gemeinden vor / Jetzt müssen sich die 16 betroffenen Dörfer so schnell wie möglich einig werden
Böklund

 

Welche Aufgaben sollen die Gemeinden auf das Amt Südangeln übertragen? Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts begrenzte der Landtag die Zahl der Aufgaben auf fünf, die aus einer Liste von 16 ausgewählt werden können. Bis zum Ende des Jahres muss die Auswahl getroffen sein. Der Hauptausschuss des Amtes legte den Gemeinden nun einen Vorschlag vor. Er empfahl dem Amtsausschuss, die Bereiche Wirtschaftsförderung, Tourismus, Aktivregion, Jugendfeuerwehr und Jugendfreizeiten in der Verantwortung des Amtes zu belassen.

Basis der einstimmigen Entscheidung des Ausschusses war ein Papier von Amtsdirektor Heiko Albert, in dem er die etwa 15 auf das Amt Südangeln übertragenen Aufgaben auf die gewünschte Zahl reduziert hat. Der Betrieb des Amtsbauhofes sowie die Anschaffung von Spezialgerät für die Feuerwehren wurden als „Unterstützungsleistungen“ deklariert, so dass diese nicht länger zu den übertragenen Aufgaben zählen.

Die Entscheidung über die Nutzung schulischer Sportanlagen für Vereinssport, die Kosten des Jugendpflegers sowie der Betrieb von Photovoltaikanlagen an Schulen wurden den Schulträgern übertragen.

Die Aufgaben des Bestattungsgesetzes, der Klärschlammabfuhr, der Amtsvolkshochschule sowie die Schulträgerschaft werden – sofern nicht bereits anders geregelt – rückübertragen.

Das Bestattungsgesetz betrifft nur Idstedt und Neuberend. Es wurde empfohlen, mit den anderen 14 Gemeinden einen Vertrag abzuschließen, der die im Haushalt vorzuhaltenden Summen für diesen Zweck reduziert.

Für die Amtsvolkshochschule wird ein ähnlicher Vertrag empfohlen. Die Abwasserbeseitigung betrifft nur die sieben Gemeinden des ehemaligen Amtes Böklund. Hier wird eine Übertragung auf die Gemeinde Böklund empfohlen.

Fraglich ist die Übernahme der Schulträgerschaft für die Boy-Lornsen-Schule. Denn ob es gelingt, für diese Aufgabe einen Zweckverband der bisher im Schulausschuss organisierten Gemeinden zu gründen, ist fraglich. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, die Aufgabe beim Amt zu belassen und entweder die Finanzierung der Jugendfreizeiten oder die Finanzierung der Jugendfeuerwehr durch kommunale Verträge auf Gemeindeebene zu regeln.

Den kritischen Punkt dieses Prozesses formulierte Ausschussvorsitzender Andreas Thiessen: „Wenn eine Gemeinde ausschert, wackelt das ganze Kartenhaus.“ Denn im allerletzten Schritt müssen 16 gleichlautende Beschlüsse der Amtsgemeinden zu diesem Thema vorliegen. Geschieht das nicht, werden am 1. Januar 2015 alle Aufgaben des Amtes auf die Gemeinden rückübertragen. Und die haben weder die Möglichkeit noch das Personal, sie zu erfüllen.

Um ein Chaos zu verhindern, wurde ein Ablaufplan festgelegt. Im ersten Schritt wird der Vorschlag dem Amtsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Danach gehen die daraus resultierenden Verträge den Gemeindevertretungen zu, die sie diskutieren. Sollten keine Differenzen auftreten, werden die Verträge unterzeichnet und die verwaltungstechnischen Änderungen eingeleitet.

Sollten Probleme auftauchen, sollen diese in einer gemeinsamen Sitzung aller Gemeindevertretungen geklärt werden. Denn für ein schriftliches Verfahren mit Rückverweis in die Gemeindevertretungen fehlt dafür laut Amtsdirektor Albert die Zeit.

Zudem wurde dem Amtsausschuss empfohlen, dass das Amt Südangeln an der Pflege der Radverkehrswegweisung im Kreis teilnimmt und die Tourismusförderung in gleichem Maße wie bisher fortsetzt.

Autor: ql, 05.03.2014 
Quelle: www.shz.de