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02.08.2012

Geldwäscheprävention in Schleswig-Holstein

Der Bund hat das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in Kraft gesetzt, welches verhindern soll, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Dadurch haben sich für bestimmte Gewerbetreibende neue Pflichten ergeben. Nähere Informationen sind auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein erhältlich:

Informationen zum Geldwäschegestz

 

02.08.2012