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Gemeinde- und Kreiswahlen am 14. Mai 2023

Wichtige Hinweise


An der Gemeinde- und Kreiswahl kann nur teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist !

1.   In den Wählerverzeichnissen des Amtes Südangeln sind die Wahlberechtigten eingetragen, die mit Hauptwohnung im Amt Südangeln gemeldet sind, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und auch sonst nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

2.   Der Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse ist der 02. April 2023, d. h. wer am 02. April 2023 in einer Gemeinde des Amtes Südangeln mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde des Amtes eingetragen.

3.   Wer zwischen dem 03. April 2023 und dem 23. April 2023 aus dem Kreisgebiet kommend ins Amt Südangeln zuzieht, kann bis zum 23. April 2023 auf Antrag in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde des Amtes Südangeln aufgenommen werden, um hier an der Kreiswahl teilzunehmen. Entsprechende Anträge liegen im Einwohnermeldeamt bereit. Es kann ebenfalls durch Briefwahl in der bisherigen Gemeinde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden.

Wahlberechtigte, die nachweisen, ohne im Kreisgebiet angemeldet zu sein, in einem Wahlkreis im Amt Südangeln ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, können ebenfalls bis zum 23. April 2023 auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Amtes Südangeln eingetragen werden.

4.   Wer in diesem Zeitraum innerhalb des Amtes Südangeln umzieht, wird weiterhin im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlkreises geführt und kann dort wählen bzw. unter den gesetzlichen Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Bis zum 23. April 2023 kann auch ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde gestellt werden.

5.   Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 24. April 2023 bis zum 28. April 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bitte überzeugen Sie sich im Zweifelsfall, ob Sie eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen sollen alle Wahlberechtigten bis zum 23. April 2023 erhalten haben. Wer sich vergewissern will, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann telefonisch über 04623-78104 oder bei der Gemeindewahlbehörde, Toft 7, Zimmer 104, 24860 Böklund Auskunft erhalten.

6.   Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann bis spätestens 28. April 2023 im Amt Südangeln, Gemeindewahlbehörde, Toft 7, Zimmer 104, 24860 Böklund, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.

 Amt Südangeln
DIE AMTSDIREKTORIN
Gemeindewahlbehörde

Hier finden Sie den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis