Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft wird ab dem Haushaltsjahr 2016 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt.
Haushaltsplan
1) | Lesefassung Entschaedigungssatzung des Schulverbandes Auenwaldsc - (PDF / 16 kB) |
2) | 1. Nachtrag 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) - (PDF / 470 kB) |
3) | Haushaltsplan 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) AWS - (PDF / 874 kB) |
Allgemeine Erläuterung
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Kommune, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle für das Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Einnahmen + Ausgaben), Planstellen und Haushaltsvermerke. Bei der Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.