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Bauleitpläne im Verfahren

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Gemäß § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen und der Inhalt der auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet bereitzustellen.

Aktuell laufende Verfahren:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Kirchentoft" der Gemeinde Tolk (25.11.2022)