Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft wird ab dem Haushaltsjahr 2016 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt.
Haushaltsplan
1) | Haushalt 2024 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Twedt - (PDF / 1.4 MB) |
2) | 1. Nachtrag 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Twedt - (PDF / 3 MB) |
3) | Haushaltsplan 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) - (PDF / 1.3 MB) |
4) | 1._Nachtrag_2022_(mit Haushaltssatzung und Anlagen) - (PDF / 533 kB) |
5) | Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) - (PDF / 1.3 MB) |
Hebesätze
In der aktuellen Haushaltssatzung sind u.a. die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer festgesetzt. Ab dem 01.01.2017 betragen diese für die
Grundsteuer A = 370 %
Grundsteuer B = 390 %
Gewerbesteuer = 380 %
Allgemeine Erläuterung
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Kommune, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle für das Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Einnahmen + Ausgaben), Planstellen und Haushaltsvermerke. Bei der Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.