Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft wird seit dem Haushaltsjahr 2016 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt.
1) | Haushaltsplan 2024 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Amt Südangeln - (PDF / 2.1 MB) |
2) | 2. Nachtrag 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Amt Südangeln - (PDF / 338 kB) |
3) | 1. Nachtrag 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Amt Südangeln - (PDF / 374 kB) |
4) | Haushaltsplan 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Amt Südangeln - (PDF / 1.9 MB) |
5) | 1. Nachtrag 2022 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Amt Südangeln - (PDF / 498 kB) |
Allgemeine Erläuterung
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Kommune, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle für das Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Einnahmen + Ausgaben), Planstellen und Haushaltsvermerke. Bei der Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.