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Lärmaktionsplan

Die Gemeinden stellen gemäß § 47 e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Grundlage von Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr aufzustellen. Die Gemeinde Stolk ist hier durch die Bundesautobahn 7 (A 7) betroffen.

Die Gemeindevertretung Stolk hat in ihrer Sitzung am 19.02.2018 beschlossen den Lärmaktionsplan 2012/2013 für die Gemeinde fortzuschreiben. Betroffen ist der Bereich an der A 7. Dieser Beschluss wurde am 13.04.2018 im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Südangeln bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Amtsverwaltung des Amtes Südangeln in der Zeit vom 23.04.2018 bis 23.05.2018. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Gemeindevertretung hat den Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Stolk anschließend in ihrer Sitzung am 10.09.2018 bestehend aus dem Plan selbst und den entsprechenden Lärmkarten beschlossen.

Der Lärmaktionsplan 2017/2018 tritt mit Beginn des 22.09.2018 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan 2017/2018 sowie die Lärmkarten von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund, Zimmer 407, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich erfolgt die Einstellung im Internet unter Digitaler Atlas Nord - Umgebungslärm.

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit dem Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BimSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und das Vorbeugen durch Lärmaktionspläne. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz ab.

- Lärmaktionsplan 2017-2018 Stolk
- Lärmkarten Stolk 2017

Weitere Informationen zum Umgebungslärm erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein - Umgebungslärm.