Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Brodersby-Goltoft wird mit Beginn der Fusion (01.03.2018) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt.
Haushaltsplan
1) | 1. Nachtrag 2024 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Brodersby-Goltoft - (PDF / 863 kB) |
2) | Haushaltsplan 2024 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Brodersby-Goltoft - (PDF / 3.2 MB) |
3) | 1. Nachtrag 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Brodersby-Goltoft - (PDF / 339 kB) |
4) | Haushaltsplan 2023 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) Brodersby-Goltoft - (PDF / 1.1 MB) |
5) | Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltssatzung und Anlagen) - Brodersby-Goltoft - (PDF / 1.3 MB) |
Hebesätze
In der Haushaltssatzung sind u.a. die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer festgesetzt. Aktuell betragen diese für die
Grundsteuer A = 360 %
Grundsteuer B = 360 %
Gewerbesteuer = 380 %
Allgemeine Erläuterung
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Kommune, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle für das Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Einnahmen + Ausgaben), Planstellen und Haushaltsvermerke. Bei der Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.