Hilfsnavigation

Startseite | Kontakt | Öffnungszeiten | Impressum | Datenschutz | Sitemap

Haushaltswirtschaft

Die Haushaltswirtschaft wird ab dem Haushaltsjahr 2016 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt.

Haushaltsplan

Hebesätze

In der Haushaltssatzung sind u.a. die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer festgesetzt. Ab dem 01.01.2019 betragen diese für die

Grundsteuer A = 380 %

Grundsteuer B = 425 %

Gewerbesteuer = 380 %

Allgemeine Erläuterung

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Kommune, der zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er enthält alle für das Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Einnahmen + Ausgaben), Planstellen und Haushaltsvermerke. Bei der Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.