Schiedsamt im Amt Südangeln
Alle Gemeinden des Amtes Südangeln sind zu einem Schiedsamtsbezirk zusammengefasst.
Der Amtsausschuss Südangeln hat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schiedsordnung für den Schiedsamtsbezirk des Amtes Südangeln folgende Personen gewählt:
1. zum Schiedsmann:
- zur Zeit nicht besetzt -
2. zur Stellvertreterin des Schiedsmannes:
- zur Zeit nicht besetzt -
Was sind Schiedspersonen?
Die Schiedspersonen in Schleswig-Holstein sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus Ihrer Gemeinde. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch den Amtsausschuss durch das Gericht.
In Schleswig-Holstein sind über 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern tätig.
Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral.
Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen. Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen. Die Schiedsleute schlichten in strafrechtlichen Delikten und zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Durch das Landesschlichtungsgesetz vom 11.12.2001 sind die Schiedspersonen auch Gütestelle, die aufzusuchen ist, bevor Klage erhoben wird.
Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Schiedsperson.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.schiedsamt.de.
In Schleswig-Holstein sind über 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern tätig.
Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral.
Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen. Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen. Die Schiedsleute schlichten in strafrechtlichen Delikten und zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Durch das Landesschlichtungsgesetz vom 11.12.2001 sind die Schiedspersonen auch Gütestelle, die aufzusuchen ist, bevor Klage erhoben wird.
Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Schiedsperson.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.schiedsamt.de.
Gebühren/Kosten:
Schlichtungsverhandlung zwischen 20 und 75 €
ggfs. Auslagenerstattungen
ggfs. Auslagenerstattungen
Rechtsgrundlagen:
Landesschlichtungsgesetz
Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein
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