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Lärmaktionspläne

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a-f BundesImmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und rgelmäßig zu aktualisieren, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Hier finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen der verpflichteten Gemeinden.