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Bauleitpläne im Verfahren

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 03.07.2023 wurde der § 3 BauGB geändert. Gemäß § 3 und  § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der zu veröffentlichten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.

Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne werden über die landesweite Beteiligungsplattform Bauleitplanung-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein, kurz BOB-SH, veröffentlicht:
https://www.bob-sh.de 


Neben der Möglichkeit in alle Planungsdokumente Einsicht zu nehmen, können im Rahmen der jeweiligen Beteiligungszeiträume auch online Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahren abgegeben werden.


Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Wege bestehen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

zur Niederschrift                      Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund

oder schriftlich direkt an          Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund


Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Herr Wulf Nagelschmidt
Bauleitplanung
Toft 7
24860 Böklund
Telefon:
04623 78-309

Fax:
04623 78-400

E-Mail:

Web:

Raum:
309

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Aktuell laufende Verfahren, die über BOB-SH veröffentlicht werden:

Gemeinde Brodersby-Goltoft

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby-Goltoft

In der Zeit vom 14.10.2024 – 14.11.2024 – hier klicken

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet des Entwurfs

Flächennutzungsplan – Brodersby-Goltoft  – Bekanntmachung der Veröffentlichung – hier klicken