Bauleitpläne im Verfahren
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 03.07.2023 wurde der § 3 BauGB geändert. Gemäß § 3 und § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der zu veröffentlichten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne werden über die landesweite Beteiligungsplattform Bauleitplanung-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein, kurz BOB-SH, veröffentlicht:
https://www.bob-sh.de
Neben der Möglichkeit in alle Planungsdokumente Einsicht zu nehmen, können im Rahmen der jeweiligen Beteiligungszeiträume auch online Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahren abgegeben werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Wege bestehen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
zur Niederschrift Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund
oder schriftlich direkt an Amt Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Bauleitplanung
Toft 7
24860 Böklund
Aktuell laufende Verfahren, die über BOB-SH veröffentlicht werden:
Gemeinde Brodersby-Goltoft
Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby-Goltoft
In der Zeit vom 14.10.2024 – 14.11.2024 – hier klicken
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet des Entwurfs
Flächennutzungsplan – Brodersby-Goltoft – Bekanntmachung der Veröffentlichung – hier klicken