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07.12.2016

Uelsby muss in die Rücklage greifen

Uelsby

 

Die Finanzen standen im Mittelpunkt der Gemeindevertretersitzung von Uelsby. Im ersten Schritt beschlossen die Mandatsträger die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2016. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Haushaltsführung der Gemeinde von der Kameralistik auf doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Bilanzsumme und somit der Wert des gesamten Vermögens der Gemeinde betrug zu diesem Zeitpunkt 1,24 Millionen Euro. Es finanziert sich zu 80,72 Prozent über Eigenkapital.

Anschließend wurde die Haushaltssatzung für das nächste Jahr beschlossen. Bei Aufwendungen von 513 700 Euro entsteht ein Jahresfehlbetrag von 40 300 Euro, der über die Rücklage ausgeglichen werden muss. Investitionen finden sich nur mit 2000 Euro bei der Feuerwehr. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden von 310 auf 340 Prozentpunkte erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt konstant bei 370 Prozent. Die liquiden Mittel reduzieren sich im Vergleich zum Vorjahr um 16 600 Euro. Dadurch ergibt sich ein Bestand zum 31. Dezember 2017 von insgesamt 412 685 Euro.

Weiteres in Kürze: Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Uelsby, die über ihre grundsätzlichen Aufgaben hinausgehen, wurde eine Gebührensatzung erlassen.

Die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr wird ab dem Jahreswechsel als Sondervermögen der Gemeinde geführt.

Uelsby nutzt die Option zur Beibehaltung der Umsatzsteuerregelung bis 2021.

Autor: ql, 07.12.2016 
Quelle: www.shz.de