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Zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Auf Grundlage des Art. 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:


20.10.2022