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23.05.2009

Taarstedt gibt Okay für den Radwanderweg

Gemeinde steuert 62 000 Euro zu Millionenprojekt bei
Taarstedt
/
gks

– Mit nur einer Gegenstimme hat die Gemeindevertretung Taarstedt beschlossen, sich an der geplanten Sanierung des Radweges auf der alten Kreisbahntrasse zwischen Schleswig und Süderbrarup zu beteiligen. Voraussetzung für die Vergabe der Aufträge wird aber sein, dass der in Aussicht gestellte Zuschuss aus öffentlichen Fördergeldern auch tatsächlich bewilligt wird.

Das Projekt kostet insgesamt 1,2 Millionen Euro. 75 Prozent sollen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung kommen. Mit Ausnahme von Schaalby werden sich voraussichtlich alle Anrainergemeinen an dem Vorhaben beteiligten. Neben Taarstedt sind das Schleswig, Loit, Steinfeld, Nottfeld und Süderbrarup.

„Wenn wir jetzt nach über zehnjährigen Überlegungen nicht zugreifen und mit einem Gemeindeanteil von 62 000 Euro weitere 105 000 Euro Förderung erhalten, wird die auch für den Tourismus wichtige gemeindeeigene Liegenschaft ihren Charakter vollends verlieren“, sagte der Bauauschussvorsitzende Johannes Witt.

Nach einem ausführlichen Vortrag des beauftragten Planers Frank Haase aus Kappeln entschied man sich dabei für eine so genannte Tränkdeckenlösung, einer Art kostengünstiger Lösung zwischen dem herkömmlichen, aber sehr pflegeintensiven Grandbelag und dem sehr viel teureren Asphalt. Damit sei eine sehr gute Befahrbarkeit mit Fahrrädern gewährleistet, so der Straßenbauexperte.

Einen großen Bedarf für Inlineskater sah die Gemeindevertretung nicht – und ob man in der Zukunft dem Wunsch der Reiter auf Freigabe auch als Reitweg nachkommen könne, könne erst später mit den weiteren beteiligten Gemeinden abgestimmt werden.

In seinem Verwaltungsbericht hatte Bürgermeister Hans-Werner Berlau zunächst einen Dank der Organisatoren der Wikingerrallye an die beteiligten Bürger und die Gemeinde übermittelt. Aber auch aus Sicht der Gemeinde war die Veranstaltung sehr gut vorbereitet und ohne Störungen verlaufen.

Weiter wies der Bürgermeister darauf hin, dass aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen alle Betreiber von privaten Kläranlagen gleich welcher Art bis zum 1. Januar 2010 einen Wartungsvertrag mit einer geeigneten Fachfirma abgeschlossen haben müssen.

In weiteren Beschlussfassungen ging es dann noch um das Verlegen von Rasengittersteinen in Kurvenbereichen von Gemeindestraßen, die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes sowie den befristeten Beitritt zur Büchereizentrale.

Autor: shz.de - gks, 23.05.2009 
Quelle: www.shz.de