Allgemeine Informationen zu Klärschlammgebühren
Die Aufgabe der Klärschlammabfuhr und -behandlung haben die amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Südangeln übertragen.
Die Klärschlammgebühr wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
Für dieses Jahr setzt sich die Klärschlammgebühr wie folgt zusammen:
Abfuhrgebühren der Firma Beraldi je Kläranlage 41,65 €
Transportkosten je entnommenen cbm 8,41 €
Verwaltungskosten je Entschlammung 11,00 €
Die Abfuhrgebühr für die vollständige Entleerung von Hauskläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben außerhalb der Zeit der Regelentschlammung beträgt je Kläranlage bzw. Grube 119,- €.

