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Allgemeine Informationen zu Klärschlammgebühren

Die Aufgabe der Klärschlammabfuhr und  -behandlung haben die amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Südangeln übertragen.

Die Klärschlammgebühr wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. 

Für dieses Jahr setzt sich die Klärschlammgebühr wie folgt zusammen:
Abfuhrgebühren der Firma Beraldi  je Kläranlage     41,65 €
Transportkosten je entnommenen cbm                    8,41 €
Verwaltungskosten je Entschlammung                   11,00 €

Die Abfuhrgebühr für die vollständige Entleerung von Hauskläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben außerhalb der Zeit der Regelentschlammung beträgt je Kläranlage bzw. Grube 119,- €.