Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG)
Hinweis:
Die auszufertigende Abgeschlossenheitsbescheinigung stellt eine Urkunde zur Vorlage beim Notar bzw. beim Grundbuchamt zwecks Anlegung von Wohnungsgrundbüchern dar; von daher werden alte unübersichtliche Zeichnungen, unleserliche Kopien bzw. nicht im Zusammenhang dargestellte Gebäude (z.B. Altbau und Anbau) nicht akzeptiert. Zu den Zeichnungen gehören:
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Grundrisszeichnungen 1:100 für alle Ebenen, soweit vorhanden
- Kellergeschoss
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss
- Spitzboden
- Schnittzeichnungen 1:100
- Ansichten 1:100 (alle 4 Seiten)
Aus den Zeichnungen müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum bzw. Teileigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen; dazu gehören stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und WC. Die Grundrisszeichnung muss Angaben über die vorgesehene Nutzung der einzelnen Räume enthalten.
Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören; Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnung liege
Gemeinschaftliche Heizungsanlagen müssen z.B. für jeden Wohnungseigentümer separat zugänglich sein. Gemeinschaftlich genutzte Räume werden mit "G" gekennzeichnet.
Die Abgeschlossenheit der Wohnungen bzw. der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume wird von seiten der Bauaufsichtsbehörde nach Aktenlage bzw. durch Ortsbesichtigungen geprüft.

