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HAUSHALTSSATZUNG
des Kreises Schleswig-Flensburg für das Haushaltsjahr 2001

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 13. Dezember 2000 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme

auf

250.967.500 DM
in der Ausgabe

auf

250.967.500 DM
und
2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme

auf

40.742.400 DM
in der Ausgabe

auf

40.742.400 DM

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

auf

17.075.400 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf

5.931.700 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

auf

20.000.000 DM

§ 3

1. Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich auf 30 v. H.
festgesetzt.
2. Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden auf 30 v. H.
3.

festgesetzt. Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf

 

130 v.H

festgesetzt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28. März 2001 erteilt.

Schleswig, 30. März 2001

Kreis Schleswig-Flensburg

Kamischke
Landrat