HAUSHALTSSATZUNG
des Kreises Schleswig-Flensburg für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 13. Dezember 2000 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird
| 1. | im Verwaltungshaushalt | in der Einnahme |
auf |
250.967.500 DM |
| in der Ausgabe |
auf |
250.967.500 DM | ||
| und | ||||
| 2. | im Vermögenshaushalt | in der Einnahme |
auf |
40.742.400 DM |
| in der Ausgabe |
auf |
40.742.400 DM |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
auf |
17.075.400 DM |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
auf |
5.931.700 DM |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite |
auf |
20.000.000 DM |
§ 3
| 1. | Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich auf | 30 v. H. |
| festgesetzt. | ||
| 2. | Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden auf | 30 v. H. |
| 3. |
festgesetzt. Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf |
130 v.H |
| festgesetzt. |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28. März 2001 erteilt.
Schleswig, 30. März 2001
Kreis Schleswig-Flensburg
Kamischke
Landrat
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