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Gleichstellungsstelle


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts ...benachteiligt werden. So lautet Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass allein die rechtlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen durchzusetzen. Deshalb hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten zu Verpflichtung gemacht.
Die Gleichstellungsstelle setzt sich für alle Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein, die sich benachteiligt fühlen und die Unterstützung wünschen.

Weil die Wirklichkeit zeigt:
Frauen
  • haben es heute auch noch schwerer, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden,
  • werden auch heute noch schlechter bezahlt als Männer,
  • sind heute mehr denn je stärker von Arbeitslosigkeit bedroht,
  • sind auch heute noch in Führungspositionen eine Seltenheit,
  • sind in wichtigen gesellschaftlichen Funktionen und Entscheidungsgremien eine Ausnahme,
  • haben immer noch die Belastungen durch Hausarbeit und Kindererziehung im wesentlichen allein zu tragen,
  • werden noch immer Opfer seelischer und körperlicher Gewalt,
  • haben auch heute noch nicht in allen Fällen eine soziale Sicherheit.


Wie arbeitet die Gleichstellungsstelle?
  • Sie unterstützt Frauen, die nicht länger bereit sind, Benachteiligungen hinzunehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Sie informiert und vermittelt Hilfsangebote anderer Stellen und Einrichtungen.
  • Sie baut Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen,Arbeitsverwaltung usw. mit dem Ziel auf, die berufliche und soziale Situation der Frauen zu verbessern.
  • Sie greift Frauenprobleme auf und bringt sie an die Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen, Presseveröffentlichungen und Druckschriften.
  • Sie arbeitet darauf hin, ein neues Bewußtsein für die Gleichberechtigung und Partnerschaft von Frauen und Männern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu fördern.



Wer kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der sich aufgrund des Geschlechts, in der Familie, in Ausbildung und Beruf oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlt.

 

Ihre Gleichstellungsbeauftragte:






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