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Geldwäscheprävention in Schleswig-Holstein

Hier erhalten Gewerbtreibende weitere Informationen zu ihren Pflichten nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz).

www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/Geldwäsche

Gewerbeflächen
Auskunft zu den gewerblichen Bauflächen der Gemeinde Harrislee

 

 
B - Gewerbepark "Süd"
Bezeichung: Gewerbegebiet südlich des Industrieweges
Fläche / freie Flächen: rd. 13 ha / rd. 1,5 ha
ÖPNV: Anbindung über Industrieweg
Planungsstand: voll erschlossen
B-Plan-Darstellung: Gewerbegebiet mit max. zwei Vollgeschossen

Kontakt:
Bauamt, Herr Dummann-Kopf
Tel. 0461 706-131
E-Mail : bauamt@gemeinde-harrislee.de
Für Gewerbebetriebe wird Gewerbesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz und der gemeindlichen Haushaltssatzung erhoben. Der Hebesatz (maßgebend ist der vom Finanzamt festgesetzte "Messbetrag") für Gewerbesteuer beträgt seit dem 01.01.2010 350 %