Fachdienst Recht
Neben vielen positiven Bescheiden muss eine so große Behörde wie die Kreisverwaltung oftmals auch Anträge ablehnen, wenn Recht und Gesetz nichts anderes zulassen. In derartigen Fällen kann der antragstellende Bürger Rechtsmittel einlegen. Das beginnt in der Regel mit einem Widerspruchsverfahren und kann beim Verwaltungsgericht enden. Die Abwicklung dieser Prozesse übernehmen für den Kreis und seine Gemeinden die Juristen des Fachdienstes Recht.
Dieser Fachdienst bearbeitet außerdem allgemeine Rechtsangelegenheiten der Kreisverwaltung und steht allen Fachdiensten und -ämtern im Hause sowie den Städten, Ämtern und Gemeinden mit juristischem Rat zur Seite.
Dieser Fachdienst bearbeitet außerdem allgemeine Rechtsangelegenheiten der Kreisverwaltung und steht allen Fachdiensten und -ämtern im Hause sowie den Städten, Ämtern und Gemeinden mit juristischem Rat zur Seite.
Fachdienstleiter:
E-Mail-Kontakt zum Fachdienst Recht: fachdienst-recht@schleswig-flensburg.de
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