Erste Schritte im Archiv
- wissenschaftliche Forschungsarbeiten
- amtliche Benutzungen
- regional- und heimatkundliche Fragestellungen
- Familienforschung
Benutzung
Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft.
Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen.
Aufbau des Archivs
Die Archivalien des Archivs sind in einzelne Bestände unterteilt, das bedeutet, dass die Unterlagen in ihrem Entstehungszusammenhang (=Provenienz[Herkunfts-]prinzip) verbleiben. Eine sachthematische Ordnung findet nur in Ausnahmefällen statt, z.B. bei Fotos, Zeitungsartikeln, Sammlungen. Die einzelnen Archivbestände sind in Form von Findbüchern erschlossen, die vor Ort einsehbar sind. Diese informieren über den Bestand und listen die zu ihm gehörenden Archivalien mit Aktennummer, Titelangabe ggf. mit Enthält-Vermerk und Laufzeit (Datierung) auf. In den meisten Fällen erleichtert ein Register die Suche. Jedes Archivale hat eine eigene unverwechselbare Signatur, anhand derer die Unterlagen bestellt werden können. Sie setzt sich zusammen aus der Kennziffer für den Bestand bzw. die Abteilung und der Aktennummer.
Kosten
Die Beratung und Benutzung vor Ort ist in der Regel kostenlos, lediglich in Einzelfällen und für Reproduktionen entstehen Kosten gemäß der geltenden Entgeltordnung. Für Recherchen nach schriftlichen und telefonischen Anfragen entstehen ebenfalls Kosten. Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen per E-Mail Ihre Postanschrift an.
Vorbereiten des Archivbesuchs
Wir bitten Sie, Ihren Archivbesuch gut vorzubereiten. Dazu gehört zunächst die Auswertung der Literatur, die zu einem bestimmten Thema vorhanden ist. In unserer Präsenzbibliothek finden Sie eine reiche Auswahl an regionaler und teilweise auch überregionaler Literatur zu verschiedensten Themen. Dort lassen sich oft Hinweise auf bereits erforschte Themenfelder und auf relevante Archive und Bestände finden. Die Nutzung gedruckter Archivführer oder der Internetangebote der Archive ist ebenfalls zu empfehlen. Im Archiv muss dann geklärt werden, welcher Bestand die benötigten Informationen enthalten könnte. Je präziser und detaillierter ein Anliegen dargestellt wird, desto einfacher ist es für den Archivar, entsprechende Informationen zu finden.
Vielfach ist es erforderlich, ältere handschriftliche Texte zu lesen und zu verstehen, vor allem Schriftstücke, die vor dem 1. Weltkrieg entstanden sind.
Zusätzliche Hinweise
- Verhalten im Archiv
- Reproduktionen aus schützenswerten Dokumenten
- Schutzfristen bzw. gesperrte Akten
Bei der Archivbenutzung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Wir setzen einen pfleglichen Umgang mit den Archivalien voraus, im Lesesaal sind das Essen und Trinken untersagt. Desweiteren bitten wir darum, keine lauten Gespräche im Lesesaal zu führen, andere Benutzer könnten sich dadurch gestört fühlen. Um Originale zu schützen und zu erhalten, fertigen wir von einigen Unterlagen keine Kopien an. Es steht Ihnen in solchen Fällen allerdings frei, Fotografien ohne Blitz anzufertigen. Bereits stark geschädigte Archivalien werden nicht vorgelegt.
Bei Forschungen zum 20. Jahrhundert sind teilweise noch Schutzfristen zu beachten, das bedeutet, das Archivgut ist für die Benutzung gesperrt. Diese Fristen sind im § 9 des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivgesetzes geregelt. Für Unterlagen der Standesämter gelten die Fristen des Personenstandsrechts: Geburt 110 Jahre, Tod 30 Jahre, Eheschließung 80 Jahre.

