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§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden
 

erhöht 

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

€

€

€

€

Im Verwaltungshaushalt      
die Einnahmen 3.614.500   251.473.000 255.087.500
die Ausgaben   317.300 277.453.000 277.135.700
         
Im Vermögenshaushalt        
die Einnahmen 1.929.800   17.979.000 19.908.800
die Ausgaben 1.929.800   17.979.000 19.908.800
         
    § 2    
Es werden neu festgesetzt        
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 5.033.500 auf 3.064.200
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 5.118.000 auf 2.550.000