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Verwaltungswirt/ Verwaltungswirtin  

1. Einstellungsvoraussetzungen 
  • Realschulabschluss
  • Hauptschulabschluss mit erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder einer sonstigen für die Laufbahn förderlichen Berufsausbildung
  • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

2. Dauer der Ausbildung (Vorbereitungsdienst)

Der Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe 1 2. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeinde Dienste dauert 2 Jahre und beinhaltet berufspraktische Ausbildungszeiten sowie Lehrgänge an der Verwaltungsakademie in Bordesholm. Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Orientierungspraktikum: 0,5 Monate
Einführungslehrgang an der Verwaltungsakademie: 1 Monat
Berufspraktische Ausbildung: 4,5 Monate
Aufbaulehrgang I an der Verwaltungsakademie: 1,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung: 6 Monate
Aufbaulehrgang II an der Verwaltungsakademie: 1,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung: 4,5 Monate
Abschlusslehrgang mit Abschlussprüfung an der
Verwaltungsakademie:
3,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung: 1 Monat

3. Inhalt der Ausbildung

Während der fachtheoretischen Ausbildungszeiten werden Kenntnisse in den verschiedensten Rechtsgebieten vermittelt, z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Privatrecht, Staats- und Europarecht sowie in Fächern des Haushalts-, Finanz- und Abgabenwesens.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung erfolgt der Einsatz in verschiedenen Fachdiensten der Verwaltung, um einen Einblick in die Verwaltungsarbeit zu erlangen und das theoretische Wissen praktisch anzuwenden.
Die Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes setzt sich aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen zusammen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Befähigung für die Laufbahn in der Laufbahngruppe 1 2. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste zuerkannt.

4. Rechtsstellung

Kreissekretäranwärter/ Kreissekretäranwärterinnen sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte auf Widerruf. Sie haben einen Anspruch auf Zahlung von Anwärterbezügen, die zur Zeit 1.004,60 € brutto monatlich betragen.
Der Erholungsurlaub beträgt pro Jahr 30 Tage.