Der Kreistag und seine Aufgaben
Der Kreistag ist die Volksvertretung und das oberste Organ des Kreises. Seine Mitglieder – im Kreis Schleswig-Flensburg 45 Kreistagsabgeordnete – werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt.
Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 22. März 1998 verteilen sich die Sitze im Kreistag wie folgt: 20 für die CDU, 19 für die SPD und 6 für den SSW.
Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 22. März 1998 verteilen sich die Sitze im Kreistag wie folgt: 20 für die CDU, 19 für die SPD und 6 für den SSW.
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Der Kreistag tagt in öffentlichen Sitzungen unter der Leitung des Kreispräsidenten und trifft alle für den Kreis wichtigen Selbstverwaltungsentscheidungen. Dabei geht es vor allem um die Festsetzung des Haushalts- und Stellenplans, die Aufnahme von Darlehen, die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen und den Erlass von Satzungen. Auch die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung legt der Kreistag fest. |

