Was Sie wissen sollten
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 Baugesetzbuch). Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zum Ende jedes geraden Kalenderjahres ermittelt und beziehen sich in der Regel auf baureifes Land.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und haben keine bindende Wirkung.
Hinweis:
Die Feststellung des genauen Wertes eines einzelnen Grundstücks kann nur durch ein Wertgutachten erfolgen.
Die Bodenrichtwerte werden im Zweijahres-Rhythmus zum Ende jedes geraden Jahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage tatsächlicher Grundstücksverkäufe ermittelt und sind in Richtwertübersichten zusammengefasst. Für die Stadt Schleswig wurde zusätzlich eine Bodenrichtwertkarte erstellt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle mündlich oder schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Des Weiteren werden die Bodenrichtwerte über die nachstehenden Links zum Download (pdf-Datei) zur Verfügung gestellt. Außerdem können hier ergänzende Daten zum Immobilienmarkt abgerufen werden.

