Ablesung der zusätzlichen Wasserzähler („Gartenwasserzähler“) im Amt Südangeln
Alle Grundstückseigentümer, deren Abwasser-Abrechnung über das Amt Südangeln abgewickelt wird und die einen zusätzlichen Wasserzähler für die Gartenbewässerung oder Ähnlichem installiert haben, werden gebeten, den Zählerstand mitzuteilen, damit der Verbrauch in der Berechnung berücksichtigt werden kann.
Das Steueramt des Amtes Südangeln bittet um eine schriftliche Mitteilung unter der Angabe des aktuellen Zählerstandes, der Zählernummer des Zusatzzählers, des Ablesedatums und der Steuernummer in der Zeit vom 16.10.2026 bis zum 15.11.2026.
Nutzen Sie für Ihre schriftliche Mitteilung eine der folgenden Möglichkeiten:
Postweg: Amt Südangeln, Die Amtsdirektorin -Steueramt-, Toft 7, 24860 Böklund
E-Mail: steueramt@amt-suedangeln.de
Telefax: 04623-78 400
Sollten Sie in diesem Jahr einen Zählerwechsel aufgrund der abgelaufenen Eichzeit Ihres Zusatzzählers vorgenommen haben, teilen Sie bitte ebenfalls die Zählernummer, den Ausbaustand und das Ausbaudatum des alten Zusatzzählers mit.
Die Gemeinden Brodersby-Goltoft im Ortsteil Brodersby, Idstedt, Neuberend, Nübel, Schaalby, Tolk und Havetoft werden separat zur Abgabe der Zählerstände von den Schleswiger Stadtwerken bzw. dem Wasserverband Nord aufgefordert.

