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23.11.2009

Wegeausbau und Fassadenerneuerung am Gasthof über zwei Jahre gestreckt

SÜDERFAHRENSTEDT

 

Über die aktuellen Verhandlungen zu den Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas informierte der stellvertretender Bürgermeister Johann Thomsen den Gemeinderat von Süderfahrenstedt. Drei Anbieter gebe es zur Zeit, die für die nächsten 20 Jahre eine Konzessionsabgabe in jeweils gleicher Höhe zahlen würden. Unter ihnen müsse sich die Kommune nun einen Netzbetreiber aussuchen.
Diese Einnahmequelle werde aber nicht den Haushalt sanieren, waren sich alle Gemeindevertreter einig; denn dessen Eckdaten würden ständig schlechter. Finanzausschuss-Vorsitzender Johannes Jessen rechnete vor, dass wegen einer gesunkenen Einwohnerzahl die Anteile an der Einkommenssteuer um 5000 Euro und die Schlüsselzuweisungen sogar um 15 000 Euro geringer ausfallen würden als prognostiziert.
Der Verwaltungshaushalt gehe gerade mal so auf, ein Sollüberschuss werde nicht erwirtschaftet, der Rücklagenbestand verringere sich im nächsten Jahr von 95 000 Euro auf nur noch 64 000 Euro. Die Benutzung des Klärwerkes werde sich gegenüber 2008 kostenmäßig nahezu verdoppeln (weil finanziell gesehen zu wenig Abwasser eingeleitet worden sei). Und selbst die einzigen Baumaßnahmen, nämlich die Wegeausbesserung und die Fassadenerneuerung am Landgasthof, müsse man über zwei Jahre strecken.
Allein der Schuldenstand (in zwei Jahren nur noch knapp 620 00 Euro) sei überschaubar, so der Vize-Bürgermeister, und bereite keine Kopfschmerzen. „Wer jedoch immer nur in die Rücklage greift, um im laufenden Haushalt die Enden zusammenzukriegen, ist bald am Ende“, resümierte Thomsen.
Das sahen die anderen Vertreter auch so und nickten, als ihr Finanz-Chef vorsichtig andeutete, dass man 2010 vielleicht über eine Erhöhung der Steuerhebesätze nachdenken müsse, um ein wenig mehr Spielraum zu haben.Eine Einnahmequelle erschloss sich der Gemeinderat sofort: Seit diesem Monat ist eine Feuerwehrgebührensatzung in Kraft: Ein Helfer kostet danach pro Stunde 23 Euro und das Fahrzeug mit einem 1000-Liter-Wassertank 71 Euro. Dies gilt jedoch nicht bei Bränden (Ausnahme: Brandstiftung), Befreiung aus Lebensgefahr oder technischer Hilfe bei Naturereignissen. Bei vorsätzlicher Verursachung indes, grundloser Alarmierung, Fehlalarm einer Meldeanlage oder bei akuter Gefahr wegen des Betriebs eines Kraftfahrzeuges fließt Geld in die Gemeindekasse, und zwar durch den Verursacher oder Auftraggeber oder Eigentümer, zu dessen Gunsten eine Dienstleistung der örtlichen Wehr erfolgt.
stz
Autor: stz, 23.11.2009 
Quelle: www.shz.de