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18.02.2015

Fünf Kita-Plätze für Flüchtlingskinder

Gemeindevertretung: Neuberender Einrichtung wird künftig vom Kindertagesstättenwerk betrieben

 

Nübel

In der letzten Sitzung der Nübeler Gemeindevertretung standen die jüngsten Bewohner ganz oben auf der Themenliste. Die Gemeindevertreter beschlossen den Abschluss eines Betreibervertrages mit dem Kindertagesstättenwerk für die Kita in Neuberend. Zudem bestätigten sie die Eilentscheidung von Bürgermeister Jürgen Augustin, eine Tagespflegegruppe mit fünf neuen Plätzen in der Kindertagesstätte einzurichten. So ist sichergestellt, dass die Kinder von Asylbewerber-Familien betreut werden können, die keinen Anspruch auf einen Kita-Platz haben.

Nur so könnten sie integriert werden, betonte Augustin. Daher seien die Kosten von grob geschätzt rund 5000 Euro pro Gemeinde „gut angelegtes Geld“.

Weiter beschlossen wurden Aufnahmekriterien für die Kita in Neuberend und die Kinderkrippe Villa Sonnenstrahl in Nübel. Eltern können ihre Kinder weiter in beiden Einrichtungen anmelden, aber das Amt Südangeln wird über die endgültige Verteilung entscheiden. Geplant ist es, die jüngeren Kinder in der Nübeler Villa Sonnenstrahl zu betreuen, wo derzeit Baumaßnahmen anstehen. Neben einem neuen Fußboden und Schallschutz mahnte die Unfallkasse das Verkleiden der Heizkörper an, um mögliche Gefahrquellen zu beseitigen.

Ein wichtiger Punkt waren zudem die Schulkostenbeiträge für die Förderzentren Friholtschule in Flensburg, die Schleswiger Peter-Härtling-Schule und Süderbrarups „Schule am Markt“, die vom Kreis an die Kommunen fallen sollen. Wie viele andere Gemeinden im Land lehne man die Regelung ab, so Jürgen Augustin. Er erklärte, derzeit laufe in Dithmarschen eine Klage „und an das Urteil werden wir uns ranhängen“. Daher beschloss die Gemeindevertretung den Abschluss einer Musterstreitvereinbarung zwischen den Kommunen des Kreises und dem Kreis Schleswig-Flensburg. Falls es in Dithmarschen einen Vergleich geben sollte, „muss der Kreis uns verklagen, denn wir zahlen dann nicht“, sagt Augustin. Die Kosten von Sonderschulen könne man nicht „auf einzelne Gemeinden aufbröseln“.

Autor: Maike Krabbenhöft, 18.02.2015 
Quelle: www.shz.de