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Rechtswirksame Bauleitpläne

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung die rechtswirksamen Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen. Gemäß § 6a Baugesetzbuch (BauGB) soll eine zusammenfassende Erklärung der Flächennutzungspläne, die Planunterlagen und die Begründung bereitgestellt werden. Gleiches gilt gemäß § 10a BauGB für die Bebauungspläne.

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Südangeln stehen im DigitalerAtlasNord unter www.danord.gdi-sh.de zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung erhalten Sie hier.